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Taipei 26.06.07
Bereits 2006 wurde die Fangquote von 60 auf 30 Tiere halbiert, um die gefärdeten Bestände zu sichern und ein Gesamtverbot ab dem nächste Jahr erlassen, durch die Fischereibehörde Taiwans.
Da bereits die Quote im März erreicht wurde, setzen die Behörden das Verbot (Fang und Verkauf) ab dem 27.06.2007 in Kraft.Auch wurde im März bereits vorgeschrieben, dass das Fleisch bis zu diesem Termin verkauft sein muss.
Wer in Zukunft gegen dieses Fang- oder Vekaufs-Verbot verstösst muss mit bis zu 3 Jahren Gefängnis oder mit Geldstrafen bis zu 150'000 Taiwan Dollar rechnen.
Nachtrag Walhai-Verbot Taiwan
Die Behörden verlangen von den Fischern, wenn sich ein Walhai in den Netzen verfängt, müsse dieser befreit werden. Auch verendete Tiere dürfen nicht an Bord genommen werden, sondern müssen im Meer bleiben.
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